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Ticketversicherung

Ticketversicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn der planmรครŸige Besuch der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selber oder eine Risikoperson wรคhrend der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft, sofern der Besuch der Veranstaltung in Folge dessen nicht mรถglich oder nicht zumutbar ist.
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsรคtzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklรคrung erforderlich ist
  • unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhรคltnisses durch die versicherte Person oder eine an der Veranstaltung teilnehmende Person, sofern diese Person bei Kauf eines Tickets arbeitslos war
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prรผfung wรคhrend der Schul- oder Universitรคts- Ausbildung, sofern die Veranstaltung vor dem ursprรผnglichen Prรผfungstermin gebucht war oder der Termin der Wiederholungsprรผfung unerwartet in die Zeit der versicherten Veranstaltung fรคllt
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder eine an der Veranstaltung teilnehmenden Risikoperson auf Grund einer unerwarteten betriebsbedingten Kรผndigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrรผbung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostentrรคger รผbernommen werden